Informationen über den Verein
Hier finden Sie Informationen und Konditionen zum Verein und den angeschlossenen Spielgruppen.
Kündigungsbestimmungen
Der Austritt aus der Spielgruppe kann nach Absprache mit der Spielgruppenleiterin unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende Quartal erfolgen (Oktober, Januar, April). Erfolgt der Austritt früher, so ist der Betrag für die laufende Periode noch zu bezahlen.
Erfolgt der Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe ist eine Umtriebsentschädigung von 50.- Fr. zu entrichten.
Elternmitarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns ein grosses Anliegen. Sie schafft Transparenz und Vertrauen, aber bedeutet auch wertvolle Unterstützung für uns z.B. beim Basteln etc.. Wir haben so die Möglichkeit einzelnen Kindern, welche mehr Aufmerksamkeit brauchen, mehr Zeit zu schenken.
Die Elternmitarbeit ist auch eine Vorgabe/Empfehlung unseres Spielgruppenleiterinnnenverbandes (SSLV) und entspricht den Qualitätsrichtlinien.
Die Elternmitarbeit ist ein Bestandteil unseres Spielgruppenvertrages und verpflichtend. Sie sollte 1mal pro Quartal erfolgen, wenn Ihr Kind die Spielgruppe 1mal pro Woche besucht.
Ferien
Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Stadt Winterthur. In dieser Zeit findet keine Spielgruppe statt.